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   BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B   

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BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B (https://dejure.org/2011,20922)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B (https://dejure.org/2011,20922)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - B 13 R 381/10 B (https://dejure.org/2011,20922)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beweiswürdigung kein Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beweiswürdigung kein Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (vgl BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN) .

    Um der Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, sich mit dieser Rechtsprechung eingehend auseinanderzusetzen und anhand dieser zu begründen, dass Bedarf nach einer weiteren Entscheidung des Revisionsgerichts bestehe (vgl BSG vom 22.4.1997 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 S 42; BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 6/01 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Denn sie lässt unbeachtet, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG noch nicht ausdrücklich entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung gibt (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Das Berufungsgericht weiche hiermit von der Entscheidung des BSG vom 17.4.2008 (B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2) ab, aus dessen Ausführungen "sich der folgende Rechtssatz ableiten" lasse:.
  • BSG, 17.12.1992 - 6 BKa 29/91

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Es würde der Absicht des Gesetzgebers bei Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde zuwiderlaufen, wenn ein derartiger Verstoß gegen die Beweiswürdigung im Rahmen einer Grundsatzrüge geltend gemacht werden könnte, um auf diese Weise eine Nachprüfung des Berufungsurteils hinsichtlich der Beweiswürdigung zu erreichen (BSG vom 5.2.1980 - 2 BU 31/79 - Juris RdNr 6; BSG vom 17.12.1992 - 6 BKa 29/91 - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Denn sie lässt unbeachtet, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG noch nicht ausdrücklich entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung gibt (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Es würde der Absicht des Gesetzgebers bei Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde zuwiderlaufen, wenn ein derartiger Verstoß gegen die Beweiswürdigung im Rahmen einer Grundsatzrüge geltend gemacht werden könnte, um auf diese Weise eine Nachprüfung des Berufungsurteils hinsichtlich der Beweiswürdigung zu erreichen (BSG vom 5.2.1980 - 2 BU 31/79 - Juris RdNr 6; BSG vom 17.12.1992 - 6 BKa 29/91 - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Die Klägerin trägt selbst vor, dass das BSG in seinen Urteilen vom 17.4.2008 (aaO) und 1.7.2010 (B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5) über die Frage des Verschuldens gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bereits entschieden habe.
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

    Auszug aus BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, sich mit dieser Rechtsprechung eingehend auseinanderzusetzen und anhand dieser zu begründen, dass Bedarf nach einer weiteren Entscheidung des Revisionsgerichts bestehe (vgl BSG vom 22.4.1997 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 S 42; BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 6/01 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B
    Dies ist nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (vgl BSG vom 2.2.2011 - B 13 R 381/10 B).
  • BSG, 09.06.2015 - B 12 KR 7/14 B

    Nachforderung von Beiträgen und Säumniszuschlägen; Höchstrichterlich geklärte

    Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn es eine Entscheidung des BSG in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2011 - B 13 R 381/10 B - Juris RdNr 10 mwN).
  • BSG, 01.12.2017 - B 11 AL 66/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Vorliegen

    Das LSG muss der abweichenden Rechtsprechung im Grundsätzlichen widersprochen haben; dagegen genügt nicht ein Rechtsirrtum im Einzelfall, also zB eine fehlerhafte Subsumtion, eine unzutreffende Beurteilung oder ein Übersehen einer Rechtsfrage (BSG Beschluss vom 2.2.2011 - B 13 R 381/10 B - RdNr 9; BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34) .
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